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Seilsicherungssysteme auf Ihrem Blechdach / Metalldach

3. Februar 2015

Wussten Sie, dass Ihre Seilsicherungsysteme und Sicherheitsanschlagspunkte jährlich gewartet werden müssen?

Die BG Regel 198 weist auf folgendes hin:

Der Eigentümer/Betreiber hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen  prüfen zu lassen. Der Einzelanschlagpunkt muss einer jährlichen Kontrolle durch eine sachkundige,  vom Hersteller autorisierte Person unter genauer Beachtung der Anleitung des Herstellers unterzogen werden. Diese Kontrolle ist wichtig, da die Sicherheit des Benutzers von der Wirksamkeit und der Haltbarkeit der Ausrüstung abhängt.

Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!