Dach- und Fassadengestaltung mit Zink hat viele Vorteile. Doch fragwürdige Verbote sorgen für Irritation. Dabei ist die Sachlage klar: Sprechen keine gestalterischen Aspekte gegen metallene Oberflächen, ist Zinkblech grundsätzlich erlaubt!
Zinkblech für den Einsatz an Gebäuden trägt eine CE-Kennzeichnung. Damit handelt es sich um ein europaweit zugelassenes Baumaterial, dessen Verwendung ohne Risiko für Mensch und Umwelt uneingeschränkt erlaubt ist. Teilweise werden in kommunalen B-Plänen Bauprodukte aus Metall verboten, weil die Versickerung von Regen, der von Metallflächen abgeleitet wird, beschränkt werden soll. Fakt ist, dass die oberirdische Versickerung von Regenwasser grundsätzlich empfohlen und erlaubt ist. Denn Zink im Regenwasser wird in der Regel dauerhaft von natürlichen Bodenbestandteilen gebunden und ist nicht bioverfügbar.
Das spricht für Zink:
1. Ästhetik: Zinkbleche sind optisch ansprechend und zeitlos für jeden Baustil einsetzbar.
2. Nachhaltigkeit: Zink ist äußerst langlebig. Die Haltbarkeit beträgt 75 bis zu 120 Jahre.
3. Recyclingvermögen: Zinkblech wird nach der Nutzung fast zu 100 % recycelt.
4. Sicherheit für Mensch und Umwelt: Zinkbleche sind ein zugelassenes und nachhaltig hergestelltes Baumaterial, das umweltverträglich und unbedenklich im Regenwassermanagement ist.
Mehr Info unter www.bauzink.de oder: Initiative Zink, informationen@initiative-zink.de
Baumetall-Newsletter: 21-2018
Initiative Zink